Faktencheck
Faktencheck – Impfpflicht und Nürnberger Kodex
Der Faktencheck Mimikama prüft die Frage, ob die Corona-Impfpflicht gegen den Nürnberger Kodex, welcher Menschenversuche verbietet, verstößt. Laut Faktencheck sei der Nürnberger Kodex nicht anwendbar, da die Impfung kein medizinischer Versuch an Menschen sei, sondern dazu diene, Menschenleben zu retten. Die Impfstoffe mit Notfallzulassung seien ausreichend getestet, sodass sie eine Impfpflicht rechtfertigten. [1]
Der Faktencheck setzt dabei voraus, dass die Impfung tatsächlich Menschenleben rettet und dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit deswegen ausgesetzt werden müsse. Auch wird davon ausgegangen, die Impfstoffe seien ausreichend getestet, obwohl sie bisher nur eine vorläufige Zulassung haben und obwohl sie vergleichsweise schnell entwickelt worden sind. Es werden weder Gesetzestexte zitiert noch wissenschaftliche Studien oder auch nur eine Expertenmeinung.
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass nur bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben werden darf. Die Impfstoffe haben eine Notfallzulassung. Aber angesichts der geringen Auslastung der Krankenhäuser und der geringen Letalität von Covid-19 war die nationale Tragweite nie gegeben. Gleichzeitig scheiden auch Geimpfte Virusmaterial aus. Eine Impfpflicht ebenso wie auch die Werbung für die neuartigen Corona-Impfstoffe muss daher als rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte gelten. Zudem steht das internationale Völkerrecht, welches keinerlei Einschränkungen der körperlichen Unversehrtheit vorsieht, über dem nationalen Recht. Eine Ausweitung der Duldungspflicht bei der Bundeswehr auf die neuartigen Corona-Impfstoffe muss vor diesem Hintergrund sogar als Wehrzersetzung gewertet werden. Auch können die Impfstoffe aufgrund ihrer Notfallzulassung nicht als ausreichend getestet gelten, da die Dauer bisheriger Studien zu kurz ist, um Langzeitfolgen zu überprüfen. [2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15]
Der Faktencheck liegt falsch, eine Impfpflicht ist mit dem Nürnberger Kodex nicht vereinbar.
Quellen
[1] https://www.mimikama.at/nuernberger-kodex-impfpflicht/
[4] https://www.un.org/en/about-us/universal-declaration-of-human-rights
[6] https://media.tghn.org/medialibrary/2011/04/BMJ_No_7070_Volume_313_The_Nuremberg_Code.pdf
[8] https://web.archive.org/save/https://unric.org/de/charta/
[9] https://web.archive.org/save/https://doi.org/10.1016/j.lanepe.2021.100272
[11] https://web.archive.org/save/https://tkp.at/2021/10/11/pandemie-der-geimpften-am-beispiel-gibraltar/
[13] https://web.archive.org/save/https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2209371
[14] https://web.archive.org/save/https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
[15] https://web.archive.org/save/https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2022.10.11.22280963v1
Podcast
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Behauptung
Die Corona-Impfpflicht widerspricht dem Nürnberger Kodex.
Quellen
diverse Aussagen in sozialen Netzwerken
Das sagt der Faktenchecker
Der Nürnberger Kodex, welcher Menschenversuche verbietet, ist nicht anwendbar, da die Impfung kein medizinischer Versuch an Menschen ist, sondern dazu dient, Menschenleben zu retten. Die Impfstoffe mit Notfallzulassung gelten als ausreichend getestet, sodass sie eine Impfpflicht rechtfertigen.
Kritik am Vorgehen
Der Faktencheck setzt voraus, dass die Impfung tatsächlich Menschenleben rettet und dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit deswegen ausgesetzt werden müsse. Auch wird davon ausgegangen, die Impfstoffe seien ausreichend getestet, obwohl diese Impfstoffe bisher nur eine vorläufige Zulassung haben und obwohl sie vergleichsweise schnell entwickelt worden sind. Es werden weder Gesetzestexte zitiert noch wissenschaftliche Studien oder auch nur eine Expertenmeinung.
Check the Checker Faktencheck
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass nur bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben werden darf. Die Impfstoffe haben eine Notfallzulassung. Aber angesichts der geringen Auslastung der Krankenhäuser und der geringen Letalität von Covid-19 war die nationale Tragweite nie gegeben. Gleichzeitig scheiden auch Geimpfte Virusmaterial aus. Eine Impfpflicht ebenso wie auch die Werbung für die neuartigen Corona-Impfstoffe muss daher als rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte gelten. Zudem steht das internationale Völkerrecht, welches keinerlei Einschränkungen der körperlichen Unversehrtheit vorsieht, über dem nationalen Recht. Eine Ausweitung der Duldungspflicht bei der Bundeswehr auf die neuartigen Corona-Impfstoffe muss vor diesem Hintergrund sogar als Wehrzersetzung gewertet werden. Auch können die Impfstoffe aufgrund ihrer Notfallzulassung nicht als ausreichend getestet gelten, da die Studiendauer bisheriger Studien zu kurz ist, um Langzeitfolgen zu überprüfen.
Quellen
https://www.un.org/en/about-us/universal-declaration-of-human-rights
https://media.tghn.org/medialibrary/2011/04/BMJ_No_7070_Volume_313_The_Nuremberg_Code.pdf
https://web.archive.org/save/https://unric.org/de/charta/
https://web.archive.org/save/https://doi.org/10.1016/j.lanepe.2021.100272
https://web.archive.org/save/https://tkp.at/2021/10/11/pandemie-der-geimpften-am-beispiel-gibraltar/
https://web.archive.org/save/https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2209371
https://web.archive.org/save/https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
https://web.archive.org/save/https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2022.10.11.22280963v1
Der Faktencheck liegt falsch, eine Impfpflicht widerspricht dem Nürnberger Kodex.