Obermain Tagblatt: Impfpflicht ist nicht rechtswidrig
Obermain Tagblatt: Impfpflicht ist nicht rechtswidrig
Einzelmeinung, unwissenschaftlich, oberflächlich
Einzelmeinung, unwissenschaftlich, oberflächlich

Faktencheck

Faktencheck: Impfpflicht und geltendes Recht

Der Faktencheck des Obermain Tagblatts prüft die Frage, ob eine Impfpflicht rechtswidrig ist [1], und kommt auf Grundlage einer Expertenmeinung zu dem Schluss, dass diese zulässig sei, wenn die Gefahr einer Pandemie dadurch abgewehrt würde.

Der im Faktencheck zitierte Experte setzt dabei voraus, dass die Impfung tatsächlich Menschenleben rettet und dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit deswegen ausgesetzt werden müsse. Auch wird davon ausgegangen, die Impfstoffe seien ausreichend getestet, obwohl sie bisher nur eine vorläufige Zulassung haben und vergleichsweise schnell entwickelt worden sind. Es werden weder Gesetzestexte zitiert noch wissenschaftliche Studien.

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass nur bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben werden darf [2]. Derzeit ist allerdings bei keiner Infektionskrankheit die epidemische Bedrohung von nationaler Tragweite gegeben, denn das RKI gibt Stand Februar 2023 keine entsprechende Warnung aus [3], und auch bei Corona war das nicht der Fall [4]. Die meisten Infektionskrankheiten müssen in Deutschland daher als unter Kontrolle gelten und nicht als epidemische Bedrohung von nationaler Tragweite. Eine Impfpflicht ebenso wie auch die Werbung für Impfstoffe muss daher als rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte gelten. Zudem steht das internationale Völkerrecht, welches keinerlei Einschränkungen der körperlichen Unversehrtheit vorsieht, über dem nationalen Recht [5, 6].

Auch wenn viele der momentan verfügbaren Impfstoffe durchaus eine Daseinsberechtigung haben, müssen wir konstatieren: der Faktencheck liegt falsch, eine Impfpflicht ist aufgrund der fehlenden Bedrohungslage mit dem aktuell in Deutschland geltenden Recht nicht vereinbar, jedenfalls nicht für eher ungefährliche Infektionskrankheiten, die in entwickelten Ländern nur in seltenen Fällen tödlich verlaufen. Eine Impfentscheidung sollte immer individuell mit dem Arzt getroffen werden.

 

Quellen

 

[1] https://www.obermain.de/lokal/obermain/faktencheck-impfpflicht-ist-nicht-gleich-impfzwang;art2414,935344?wt_ref=https%3A%2F%2Fwww.startpage.com%2F&wt_t=1677159135192

[2] https://web.archive.org/save/https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

[3] https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

[4] https://www.restart-democracy.org/2022/12/19/mimikama-corona-impfpflicht-verstoesst-nicht-gegen-den-nuernberger-kodex/

[5] https://www.un.org/en/about-us/universal-declaration-of-human-rights

[6] https://web.archive.org/save/https://unric.org/de/charta/

Sollen wir für Dich ermitteln?

Wir sehen nicht alle falschen Faktenchecks. Schlag uns einfach eine Seite zur Prüfung vor. Hast Du den Verdacht, dass ein Faktencheck falsch ist? Sind Sachverhalte nicht nachvollziehbar beschrieben? Schreib uns. Ganz kurz, ganz knapp. Wir übernehmen den Rest.

Keine Zeit?

Hier die Übersicht!

Behauptung

Der Faktencheck des Obermain Tagblatts prüft die Frage, ob eine Impfpflicht rechtswidrig ist [1], und kommt auf Grundlage einer Expertenmeinung zu dem Schluss, dass diese zulässig sei, wenn die Gefahr einer Pandemie dadurch abgewehrt würde.

Das sagt der Faktenchecker

siehe Behauptung

Quellen

Kritik am Vorgehen

Der im Faktencheck zitierte Experte setzt dabei voraus, dass die Impfung tatsächlich Menschenleben rettet und dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit deswegen ausgesetzt werden müsse. Auch wird davon ausgegangen, die Impfstoffe seien ausreichend getestet, obwohl sie bisher nur eine vorläufige Zulassung haben und obwohl sie vergleichsweise schnell entwickelt worden sind. Es werden weder Gesetzestexte zitiert noch wissenschaftliche Studien.

Check the Checker Faktencheck

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass nur bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben werden darf [2]. Derzeit ist allerdings bei keiner Infektionskrankheit die epidemische Bedrohung von nationaler Tragweite gegeben, denn das RKI gibt Stand Februar 2023 keine entsprechende Warnung aus [3], und auch bei Corona war das nicht der Fall [4]. Die meisten Infektionskrankheiten müssen in Deutschland daher als unter Kontrolle gelten und nicht als epidemische Bedrohung von nationaler Tragweite. Eine Impfpflicht ebenso wie auch die Werbung für Impfstoffe muss daher als rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte gelten. Zudem steht das internationale Völkerrecht, welches keinerlei Einschränkungen der körperlichen Unversehrtheit vorsieht, über dem nationalen Recht [5, 6].

Check the Checker Fazit

Auch wenn viele der momentan verfügbaren Impfstoffe durchaus ihre Daseinsberechtigung haben, müssen wir konstatieren: der Faktencheck liegt falsch, eine Impfpflicht ist aufgrund der fehlenden Bedrohungslage mit dem aktuell in Deutschland geltenden Recht nicht vereinbar, jedenfalls nicht für eher ungefährliche Infektionskrankheiten, die in entwickelten Ländern nur in seltenen Fällen tödlich verlaufen. Eine Impfentscheidung sollte immer individuell mit dem Arzt getroffen werden.

Ermittlungsanzeige

Ermittlungsanzeige

Welchen Check sollen wir checken?

Zustimmung zur Datenspeicherung

4 + 6 =

WordPress Lightbox